Visum

Visumskategorien B, F und J


B-1 Visum (häufig in Kombination als B-1/B-2)

  • Freiwilligendienste bei karitativen, gemeinnützigen Organisationen.
  • Famulatur & Praktisches Jahr (für Medizinstudierende)
  • Sprach- oder Sommerkurse, die weniger als 18 Schulstunden die Woche dauern
  • Bibliotheksrecherchen (“independent research”)
  • unbezahlte Jobshadowing von wenigen Wochen

Letter of Support von der gastgebenden US-Institution erforderlich: Bescheinigung, dass dein geplanter Aufenthalt

  • rein informativ
  • unbezahlt ist (Unterkunft & Verpflegung, und ein kleines Taschengeld sind erlaubt)
  • keine praktische Tätigkeit beinhaltet

F-1 Visum für Schule und Studium

Voraussetzung:

  • I-20 Dokument von der US-Organisation
  • High School Aufenthalt, selbstorganisiert
  • Sprachkurse (mehr als 18 Schulstunden pro Woche)
  • Privat finanziertes Studium (i.e. durch Eigenmittel, BAFÖG, Stipendien von DAAD & deutschen Stiftungen)

M-1 Visum für berufsbildende oder anerkannte, nicht-akademische Programme:

Voraussetzung:

  • I-20 Dokument von der US-Organisation
  • Besuch einer Berufsschule
  • Studium an einem Community College

J-1 Visum für Austauschprogramme („Exchange Visitor Visa“)

Voraussetzung: DS-2019 Dokument von der US-Austauschorganisation oder Hochschule („legal sponsor“)
Folgende Kategorien gibt es:

  • Students, Secondary School – für ein High School-Aufenthalt mit Organisation
  • Students, College & University– für Austauschprogramme wie z.B. Fulbright und Austausch zwischen Partneruniversitäten
  • Intern/Trainee – für Praktika. Praktika sind visumspflichtig, egal ob bezahlt oder unbezahlt, selbstorganisiert oder vermittelt
  • Au-Pair ein Jahr Kinderbetreuung in Familien
  • Camp Counselor 3 Monate Kinderbetreuung in Feriencamps
  • Summer Work & Travel – max. 4 Monate in den Semesterferien
  • Short-term Scholar – max. 6 Monate an einer Forschungseinrichtung, Museen, Bibliotheken, Archiven oder Universitäten (z.B. für Recherchezwecke für Abschlussarbeiten)
  • Teachers -Möglichkeit für Lehrkräfte bis zu drei Jahre an Grund- und Sekundarschulen zu unterrichten

I-20 oder DS-2019 („Certificate of Eligibility“)

Das Visa-Vordokument muss vorliegen, damit du dein Visum beantragen kannst. Folgende Angaben sind in dem Dokument enthalten:

  • Gastgebende Organisation mit Anschrift
  • „Program Start“ und „Program End“ Date
  • SEVIS-Nummer → u.a. für die Zahlung der SEVIS-Gebühr
  • Kosten (einschl. Lebenshaltungskosten), ggfs. Stipendien von der Organisation oder Hochschule

SEVIS-Gebühr

Zusätzliche Gebühr für Antragstellende von F-, J- oder M-Visa, die zusätzlich zur Visaantragsgebühr fällig wird.

Visumbeantragung


“Strong Ties” & “Intent to Return”

Nachweis des*r Antragsteller*in, dass er/sie enge Bindung an ein Land außerhalb der USA hat (“strong ties”) und deshalb beabsichtigt, die USA nach dem Aufenthalt wieder zu verlassen (“intent to return”).

Beispiele für enge Bindung:

  • festen Wohnsitz beibehalten
  • Arbeitsverhältnis
  • Familie
  • Deutsches Bankkonto
  • Ausbildung, die fortgesetzt wird.
  • Bei Studierenden: ist der US-Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt ein logischer Schritt für die weitere Berufs- und Lebensplanung

Nachweis der Finanzierung

  • Stipendien- und/oder BAföG-Bescheinigungen
  • offizielle Bankbescheinigung mit Unterschrift (für Eigenmittel)
  • Bürgschaften
  • Kontoauszüge der letzten Monate (für Eigenmittel)

Visumsinterview

Das Interview wird auf Englisch geführt und dauert nur wenige Minuten. Du brauchst keine Angst haben, sprachliche Fehler zu machen. Von dir wird kein Perfektionismus erwartet.

Ein- und Ausreise

Die Einreise ist max. 30 Tage vor Programmbeginn möglich.

Die Ausreise muss spätestens 30 Tage (J-1 Visum) oder 60 Tage (F-1 Visum) nach Programmende erfolgen. Eine direkte Wiedereinreise als Tourist*in z.B. von Mexiko oder Kanada aus, liegt im Ermessen des Grenzbeamten. Es gibt keine Garantie.

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